Die Dread-Disease-Police
ist eine sehr sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da nicht jede Krankheit auch automatisch zu einer Berufsunfähigkeit führen muss.
Erleidet ein Versicherungsnehmer beispielsweise einen leichten Herzinfarkt der nicht tödlich verläuft, so kann er nach eine ausreichenden Rehabilitationsmaßnahme wieder in seinem alten Beruf arbeiten. Er würde deshalb keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
Aus einer Dread-Disease-Police hätte er allerdings eine Leistung beziehen können, da bei den meisten Anbietern das Risiko „Herzinfarkt“ abgedeckt wird. Für die Leistung der Dread-Disease-Versicherung reicht alleine die Diagnose durch den behandelnden Arzt.
Was fällt unter die Dread-Disease-Versicherung?
- Abhängigkeit von einer dritten Person
- Alzheimer Krankheit (vor Alter 65)
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- Angioplastie am Herzen
- Aortenplastik
- Aplastische Anämie
- Asbestose
- Bakterielle Meningitis
- Bauchspeicheldrüsenentzündung
- Blindheit
- Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
- Chronische Enzephalitis
- Erkrankung des Herzmuskels
- Erkrankungen des zentralen Nervensystems
- ortgeschrittene Lebererkrankung
- Fortgeschrittene Lungenerkrankung
- Fortgeschrittene Parkinson’sche Krankheit
- Funktionsverlust von Gliedmaßen
- Gutartiger Hirntumor
- Herzinfarkt
- Herzklappenoperation
- HIV-Infektion als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten
- HIV-Infektion durch Bluttransfusion
- Kinderlähmung
- Knochenmarkstransplantation
- Koma
- Krebs
- Motoneuronerkrankung
- Multiple Sklerose
- Muskeldystrophie
- Nierenversagen
- Querschnittslähmung
- Schlaganfall
- Schwere Kopfverletzung
- Schwere rheumatoide Arthritis
- Schwere Verbrennungen
- Schwerer Unfall
- Sprachverlust
- Systemischer Lupus erythematodes
- Taubheit
- Transplantation von Hauptorganen