Gesundheit und Vorsorge

Wenn es um Ihre Gesundheit geht, sind die Versicherungen von Dorsch & Partner genau richtig. Nutzen Sie unsere private Krankenversicherung oder die private Krankenzusatzversicherung, um Leistungseinschränkungen aufzufangen.

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Unsere Gesundheitsversicherungen

Unsere Experten beraten Sie gerne zu den verschiedenen Versicherungen für Ihre Gesundheit.

Wir informieren Sie auch gerne über die Vor- und Nachteile von Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen und erarbeiten individuelle Angebote für Sie.

Private Krankenversicherung

Im ambulanten Bereich

  • freie Arztwahl
  • problemloser Arztwechsel
  • volle Kostenerstattung für vom Arzt verordnete Medikamente
  • Leistungen für alternative Behandlungsmethoden der sanften Medizin
  • Erstattung vielfältiger Heil- und Hilfsmittel
  • tarifliche Erstattung von Brillen & Kontaktlinsen
  • Möglichkeit der Wahl eines festen beitragssparenden Selbstbehalts pro Person und Jahr
  • volle tarifliche Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der gesetzlichen Programme
  • mögliche Bezuschussung darüber hinausgehender Maßnahmen
  • Kostenerstattung für Psychotherapie durch Ärzte

Zahnärztliche Behandlung

  • freie Zahnarztwahl
  • Erstattung der der Behandlungskosten bis 100 %
  • Erstattung der Kosten für Zahnersatz in besserer Ausführung und Kieferorthopädie bis zu 80 %

Im stationären Bereich

  • freie Krankenhauswahl oder Spezialklinik (Europageltung)
  • freie Arztwahl, z.B. Chefarzt oder Spezialist
  • Wahlmöglichkeit zwischen Ein- oder Zweibettzimmer
  • volle Kostenübernahme für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte aus dem Ausland inkl. deutschsprachiger Soforthilfe durch den weltweiten Notruf-Service
  • Leistungen oberhalb der GOÄ möglich

Mehr zur privaten Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Im ambulanten Bereich

  • Behandlung nur durch Vertragsärzte möglich
  • keine Kostenerstattung bei Heilpraktikern
  • Praxisgebühr in Höhe von 10,– EUR pro Quartal beim Hausarztbesuch
  • zusätzliche Gebühr von € 10,- bei Facharztbesuchen ohne Überweisung
  • Übernahme der Kosten für Medikamente im Rahmen der Kassenvorschriften ersetzt zzgl. einer Zuzahlung von 10% bzw. mind € 5,- und max. € 10
  • Leistungen für Brillen nur noch für Kinder bis 18 Jahre oder Personen mit schwerer Sehbehinderung
  • Selbstbeteiligung von 10 % für Heilmittel wie z.B. Bäder und Massagen
  • verdeckte Selbstbehalte durch Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln, Heilmitteln, Krankenhausaufenthalt etc.

Zahnärztliche Behandlung

  • Zahnbehandlungen nur durch Vertragszahnärzte
  • keine Leistungen für medizinisch nicht notwendigebzw. kosmetische Maßnahmen wie große Brücken von mehr als vier Zähnen je Kiefer
  • Erstattung der Kosten für Zahnersatz in einfacher Ausführung bis zu maximal 65%
  • keine Leistungen für medizinisch nicht notwendige bzw. kosmetische Maßnahmen wie große Brücken von mehr als vier Zähnen je Kiefer

Im stationären Bereich

  • nächstgelegene geeignete Krankenhaus – eventuelle Mehrkosten zu Lasten des Versicherten
  • ärtzliche Verpflichtung zur Angabe der beiden nächstgelegenen preisgünstigsten
  • Krankenhäuser bei Einweisung
  • Erstattung der allgemeinen Regelleistungen (Mehrbettzimmer, Behandlung durch den diensthabenden Arzt ohne Einfluss des Patienten)
  • € 10,- Selbstbehalt pro Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr
  • keine Kostenerstattung bei notwendigen Krankenrücktransporten aus dem Ausland

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