Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen.
Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit.
Bei einer Erwerbsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben.
Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im Allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.
Möglichkeiten der Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung:
- als selbständige Versicherung als Risikoversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitzusatzversicherung (BUZ)
- als Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer BUZ
- als Basisrente mit Einschluss einer BUZ
- in Kombination mit einem Aktien- oder Rentenfonds
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2001
Die Berufsunfähigkeit gilt nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, und das auch nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI. Falls ein Arbeitnehmer nur noch zur Hälfte seiner Arbeit nachgehen kann, erstattet die Berufsunfähigkeitsversicherung teilweisen Ausgleich schon ab der Pflegestufe 1.
Im Berufsunfähigkeitsvergleich hat sich gezeigt, dass überwiegend Menschen mit psychischen Leiden von der Berufsunfähigkeit betroffen sind. Häufig treten die Erscheinungen hier sehr langsam und schleichend auf. Auch körperliche Beschwerden, die dazu führen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen muss, haben oft schon im Verborgenen ihre Vorgeschichte.